Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsrecht!
Das Recht muss bezahlbar bleiben !
Meine Erstberatung in Angelegenheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie garantiert KOSTENFREI !
Muss mit der Gegenseite korrespondiert werden, dann wird nach dem RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ (RVG) das Honorar berechnet. Und das richtet sich nach dem Streitwert, der meist der 3,5-fache Satz der Jahresrente ist.
Haben Sie eine RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG ? Kein Problem - wir kümmern uns um die Deckungszusage. Dann ist meistens nichts oder nur die Selbstbeteiligung zu entrichten.